Viele Autohäuser und Werkstätten schnüren ihre Dienstleistungen zu "Rundum-sorglos-Paketen". Das ist für die Verbraucher einfach und bequem. Doch für den Anbieter kann das sehr unbequem werden, warnt die Wettbewerbszentrale.
Vor allem dann, wenn sie Sorglos-Pakete bewerben. "Gerade das werbliche Kombinieren von handwerklichen oder gewerblichen Leistungen auf der einen Seite mit Sachverständigen- und Prüfdienstleistungen auf der anderen Seite ist regelmäßig wettbewerbswidrig", warnt Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale.
Einen entsprechenden Fall hat die Wettbewerbszentrale jüngst außergerichtlich geklärt. Dafür hat der "Automobil-Service" eine Unterlassungserklärung abgegeben.