Von Michael Knauer
Wer dem Unternehmen Rossmann unterstellt, bei der Entscheidung zum Auslisten seiner Tesla-Fahrzeuge allein Marketing- und Imageziele zu verfolgen, spricht dem Einzelhändler ab, neben dem Ziel der Gewinnmaximierung auch Werte zu verfolgen. In seinem unternehmerischen Verhaltenskodex formuliert Rossmann: „Wir verpflichten uns, unsere Geschäfte in einer Weise zu führen, die die Menschenrechte und die Umwelt respektiert. Das Gleiche erwarten wir von unseren Geschäftspartnern.“
Das ist, auf den Punkt gebracht, zeitgemäßes ESG-Management, wie es im übrigen auch in den deutschen und europäischen Corporate Governance-Regeln erwartet wird. Da ist es nur konsequent, sich von Verbindungen zu Elon Musk zu trennen. Dass dies werbewirksam geschieht – geschenkt. Würde Rossmann den Abschied von Tesla klammheimlich durchführen, würde umgekehrt der Vorwurf laut, Rossmann habe wohl nicht den Mut, dies öffentlich kund zu tun.