BOSCH: Die Nachfahren des Gründers sind noch zu sieben Prozent an dem Technologiekonzern Robert Bosch GmbH beteiligt - ihr Einfluss hält sich also in Grenzen, zumal dieFirma nicht börsennotiert ist und daher keine hartenTransparenzregeln befolgen muss.
Als Kontrollinstanz das Sagen hat bei dem Konzern mit seinen fast 400.000 Mitarbeitern die "Robert Bosch Industrietreuhand KG", die aus früheren Bosch-Managern, externen Experten und Familienangehörigen besteht. Der Anteil der KG am Stammkapital ist zwar nahe null, sie hat aber 93 Prozent der Stimmrechte. Von den Gewinnen (2015: 3,5 Milliarden Euro) profitiert besonders die Bosch-Stiftung, die zu 92 Prozent am Kapital der GmbH beteiligt ist.
Ähnliche Stiftungsmodelle gibt es auch bei anderenUnternehmen. Peter Englisch vomBeratungsunternehmen Ernst &Young (EY) erläutert: "Damit soll das Erbe des Gründers für die Zukunft gesichert werden." Heue sind auch steuerliche Überlegungen relevant - überträgt ein Familieneigner seine Anteile in eine Stiftung, werden keine Steuern gezahlt. "Solche Stiftungsmodelle machen zwar häufig Sinn, weil die Erben ihre Anteile dann nicht einfach verkaufen können", sagt Englisch. "Aber das ist ein Weg ohne Umkehr - für die Nachfahren ist das eine faktische Enterbung." Zudem sei es unklar, was dieTreuhänder in den nächsten Jahrzehnten mit demErbe machten.