Nach dem großen Schadenersatz-Prozess für deutsche VW-Dieselfahrer haben sich auch italienische Kunden an das Braunschweiger Oberlandesgericht (OLG) gewandt - die Kammer will mögliche Ansprüche aber zuerst fachlich prüfen lassen. Der zuständige Senat erklärte nach einer Auftaktverhandlung zur Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Südtirol, man werde dazu ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben. Thema des Verfahrens ist zunächst vor allem die Frage, ob deutsches oder italienisches Recht angewandt werden muss.
Die gut 1000 Verbraucherinnen und Verbraucher aus Norditalien wollen nach dem Vorbild der deutschen Musterklage, aus der ein Vergleich zwischen Volkswagen und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hervorging, mögliche Entschädigungen erstreiten. Es geht ebenfalls um Dieselmodelle von VW, Audi, Skoda und Seat, die den "Skandalmotor" EA189 mit illegaler Abschalteinrichtung haben - die Wagen wurden allerdings in Italien und nicht in Deutschland gekauft.