Der Diesel-Strafprozess gegen vier frühere Führungskräfte von Volkswagen wird erst nach Ostern fortgesetzt. Wegen der Corona-Erkrankung eines Beteiligten wurden zwei Verhandlungstermine für diese Woche aufgehoben, wie das Landgericht Braunschweig mitteilte. Die Beweisaufnahme in dem Betrugsverfahren soll demnach am 19. April fortgesetzt werden.
Damit verläuft der im September gestartete Prozess weiter schleppend. Schon zuvor fielen regelmäßig Termine aus. Zum Auftakt entschied das Gericht, Ex-Vorstandschef Martin Winterkorn aufgrund eines medizinischen Gutachtens noch nicht in den ersten Verhandlungskomplex einzubeziehen und den Verfahrensteil abzutrennen.