Droht den Autobauern eine neue Klagewelle im Dieselskandal? Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem März könnte dafür der Auslöser sein - aber die große Frage ist, wie die deutschen Gerichte nun damit umgehen. Sie warten gespannt darauf, welche Linie der Bundesgerichtshof (BGH) vorgibt. Am Montag verhandelt der Karlsruher "Dieselsenat" drei Musterfälle. Ob gleich im Anschluss ein Urteil verkündet wird, ist offen.
Nach der bisherigen BGH-Rechtsprechung haben Diesel-Kläger Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Hersteller Behörden und Kunden beim Schadstoffausstoß bewusst hinters Licht geführt hat - so wie Volkswagen mit seinem Skandalmotor EA189. Hier wurde eine Betrugssoftware so programmiert, dass Millionen Autos im Test weniger giftige Abgase ausstießen als tatsächlich im Straßenverkehr.
Der EuGH hängt die Latte nun deutlich niedriger: Nach seinem Urteil kann schon der fahrlässige Einsatz einer unzulässigen Abgastechnik ausreichend sein, um Schadenersatz-Ansprüche auszulösen. Zwar sei es Sache der jeweiligen EU-Staaten, dafür die Modalitäten festzulegen. Die Luxemburger Richterinnen und Richter weisen aber darauf hin, "dass die nationalen Rechtsvorschriften es nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen, für den dem Käufer entstandenen Schaden einen angemessenen Ersatz zu erhalten".