Ein Auto zu leasen hat Vorteile, kann aber auch teurer werden als gedacht. Über einen "Widerrufsjoker" könnten Kunden das Auto noch nach Jahren loswerden und sogar Geld zurückfordern - aber ist das rechtlich überhaupt möglich? Das klärt der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (11.00 Uhr) in einem Musterfall. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen. (Az. VIII ZR 36/20)
Beim Leasen kauft der Kunde das Auto nicht, sondern zahlt über einen vereinbarten Zeitraum monatliche Raten für die Nutzung, wie eine Miete. Anschließend gibt er das Auto im Normalfall zurück. Es gibt zwei Modelle: Entweder wird vereinbart, wie viele Kilometer der Kunde voraussichtlich fährt. Oder es wird festgelegt, wie viel das Auto am Laufzeit-Ende noch wert sein dürfte. Bei beiden Modellen kann es passieren, dass der Kunde bei der Abrechnung draufzahlt.
Ein Widerrufsrecht nach Vertragsschluss soll Verbraucher vor unüberlegten Entscheidungen schützen. Die gängige Frist beträgt 14 Tage - solange lässt sich alles rückgängig machen. Leasingverträge mit Restwert-Abrechnung können widerrufen werden. Beim Kilometer-Leasing dagegen ist offen, ob das geht. Laut BGH sind dazu zahlreiche Verfahren anhängig. Jetzt soll die Frage geklärt werden.