Wer ein vom Dieselskandal betroffenes Neufahrzeug gegen einen Ersatzwagen des Nachfolgemodells tauschen will, muss seinen Anspruch innerhalb von zwei Jahren ab Vertragsabschluss angemeldet haben - sonst hat er nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH)Pech gehabt. Die Richterinnen und Richter setzten nun eine klare zeitliche Grenze für die Nachlieferung, die es bisher nicht gab. Der Anwalt eines Käufers sprach nach dem Urteil von einem "Schock". (Az. VIII ZR 254/20 u.a.)
Mehrere Käufer hatten für ihre schon deutlich älteren Volkswagen Neuwagen als Ersatz gefordert. Die ursprünglichen Modelle wurden da schon nicht mehr produziert. Dann bekämen die Händler aber abgefahrene Autos und müssten ohne Ausgleich komplett neue Fahrzeuge bereitstellen, erläuterte die Vorsitzende Richterin, Karin Milger. Das sei nicht im Sinne einer gerechten Abwägung der Interessen beider Seiten. Ein VW-Sprecher hatte vor der Verhandlung gesagt, die Zahl der betroffenenVerfahren liege im mittleren zweistelligenBereich.