Bis die ersten Elektroautos in der Fabrik von Tesla in Grünheide bei Berlin von den Bändern rollen können, muss der US-Autobauer Vorgaben erfüllen. Mehr als 400 Auflagen und Bedingungen sind im Bescheid des Landes Brandenburg aufgeführt. Zum Teil sind Vorgaben schon erfüllt.
WASSER: Tesla muss nach Angaben des Brandenburger Umweltministeriums 96 Auflagen zum Schutz des Trinkwassers, zur Entsorgung von Abwasser und zum Umgang mit Wasser etwa aus Regen erfüllen. Darunter fallen Grenzwerte für Abwasser und bestimmte Reinigungsverfahren. Außerdem dürfen keine Schadstoffe aus Baustoffen ins Grundwasser gelangen. Die Qualität des Grundwassers muss regelmäßig kontrolliert werden.
LUFT: Zur Reinhaltung der Luft sind Grenzwerte für Abluft sowie bestimmte Höhen von Schornsteinen festgelegt. Für die Messungen der Luftreinhaltung sind Methoden und zeitliche Abstände festgeschrieben.
STÖRFÄLLE: Tesla muss ein Konzept vorlegen, damit Störfälle verhindert, die Auswirkung von Störfällen begrenzt werden und ein angemessener Sicherheitsabstand zu Schutzobjekten eingehalten wird.
NATUR: Rund 90 Nisthilfen für Vögel, 66 Kästen für Fledermäuse und Ausweichquartiere für Zauneidechsen und Schlingnattern - das gehört zu Vorgaben für den Artenschutz, die zum größten Teil erfüllt seien. Bis Ende 2022 muss Tesla für die Rodung von bis zu 312 Hektar Wald (derzeit 164 Hektar) knapp 318 Hektar neu aufforsten, dies sei fast abgeschlossen.
INBETRIEBNAHME: Zu Voraussetzungen für den Produktionsstart zählen dem Ministerium zufolge auch der Einbau von Messeinrichtungen für Schadstoffe in der Luft sowie Sicherheitsvorkehrungen gegen Brände und Störfälle. Die zuständigen Behörden müssen dies vorher prüfen. (dpa-AFX/gem)
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