Im Dieselskandal haben betroffene Autokäufer keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Staat. Die Bundesrepublik hafte nicht für eine möglicherweise unzureichende Umsetzung von Europarecht, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung klar. (Az. III ZR 87/21)
Der Kläger hatte 2014 einen gebrauchten Audi mit dem VW-Skandalmotor EA189 gekauft. Die Steuerungssoftware war so manipuliert, dass die Autos in Behördentests viel weniger Schadstoffe ausstießen als im Straßenverkehr - nur so schafften sie es, die Grenzwerte einzuhalten.
Anders als die allermeisten Betroffenen verklagte der Mann nicht Volkswagen oder die Konzerntochter Audi auf Schadenersatz, sondern die Bundesrepublik Deutschland. Sein Vorwurf: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) habe für das Auto eine fehlerhafte Typgenehmigung erteilt. Außerdem sei eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2007 zur Genehmigung von Kraftfahrzeugen in Deutschland unzureichend umgesetzt worden, es gebe kein ausreichendes Sanktionssystem.