Das Arbeitsgericht Darmstadt hat gegen den Autobauer Opel ein Ordnungsgeld von 135.000 Euro verhängt, weil er bei Versetzungen und Arbeitszeitänderungen den Betriebsrat nicht angehört hat. Die Arbeitnehmervertretung war nach eigenen Angaben in 27 Fällen vor Gericht gezogen und sieht sich in ihrer Rechtsauffassung "vollumfänglich bestätigt". Aufgrund früherer Verstöße habe bereits ein vollstreckbarer Rechtstitel vorgelegen, heißt es in einem Flugblatt an die Mitarbeiter, über das zuerst die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Dienstag) berichtet hatte.
Das Unternehmen will nach eigenen Angaben rechtlich gegen den Beschluss vorgehen. Grundlage der Entscheidung sei ein älterer gerichtlicher Vergleich zwischen Opel und dem Betriebsrat zur allgemeinen Einhaltung von Mitbestimmungsrechten bei Versetzungen und Arbeitszeitänderungen. Diesen Vergleich will Opel nun aus der Welt schaffen, weil er das Unternehmen in solchen Fällen schlechter stelle, bei denen die Betroffenen vollständig mit den Veränderungen einverstanden seien. (dpa-AFX/gem)
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