Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist am Verwaltungsgericht Schleswig erneut mit einer Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Sachen Diesel-Abschalteinrichtungen erfolgreich gewesen. Die DUH möchte, dass das KBA sogenannte Freigabebescheide aufhebt. Mit diesen hat es in der Vergangenheit ein Software-Update als ausreichende Nachbesserung im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung an bestimmten Dieselmotoren genehmigt. Das Gericht gab dem Umweltverband recht.
Die Kammer hält unter anderem sogenannte Thermofenster für unzulässige Abschalteinrichtungen, die das KBA nicht hätte genehmigen dürfen. Beigeladene waren die zum Volkswagen-Konzern gehörenden Autohersteller Volkswagen, Audi und Seat (Az. 3 A 332/20). Betroffen sind 62 ältere Modelle verschiedener Marken des Volkswagen-Konzerns. Abschalteinrichtungen seien nur zulässig, wenn mit ihnen unmittelbar Schäden am Motor verhindert werden, sagte der Kammervorsitzende. Das sei hier nicht der Fall.