Hannover. Viele der milliardenschweren Klagen von Anlegern gegen die Porsche-Holding werden zur Klärung der zentralen Streitfragen zusammengefasst. Das Landgericht Hannover hat am Mittwoch entschieden, vier der Fälle zu Schadenersatz-Forderungen für eine Bewertung an das Oberlandesgericht Celle zu verweisen. Es komm das sogenannte Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zum tragen, das beispielsweise aus Fällen gegen die Deutsche Telekom und die Bank HRE zu Bekanntheit gelangte.
Die Celler Richter sollen entscheidende Aspekte, die allen Klagen gemeinsam sind, als nächsthöhere Instanz vorentscheiden. Sie werden sich einen Fall heraussuchen, den sie als kennzeichnend für das Gesamtverfahren sehen. So werden dann Rahmenbedingungen für die weiteren Einzelklagen gesetzt. Endgültige Urteile wird es durch die Entscheidungen zwar nicht geben, wohl aber wichtige Weichenstellungen.
"Dies stellt einen wichtigen Etappensieg für die von uns vertretenen Kläger dar", sagte Anwalt Andreas Tilp am Mittwoch. "Denn erfahrungsgemäß werden die Erfolgschancen der Kläger mit der Durchführung eines Musterverfahrens deutlich erhöht", sagte Tilp, dessen Kanzlei insgesamt drei Klagen gegen die damalige Porsche-Mutter PSE und Volkswagen führt. Sie kreisen zusammen um 3,4 Milliarden Euro Schadenersatz.