Das Verfahren um die Folgen der angestrebten Übernahme von VW durch die Porsche-Holding Porsche SE wird erneut verschoben. Statt am 7. und 8. Februar solle die mündliche Verhandlung erst am 26. März weitergehen, teilte das Oberlandesgericht Celle mit. Dies gelte allerdings nur, wenn ein Befangenheitsgesuch eines Verfahrensbeteiligten gegen die drei Mitglieder des Senats unbegründet sei. Sollte das Gesuch begründet sein, müsse das Kapitalanleger-Musterverfahren mit geänderter Besetzung des Senats fortgesetzt werden.
Seit Beginn der Verhandlung vor über einem Jahr hatte sich das Verfahren bereits mehrfach verzögert - auch wegen mehrerer Befangenheitsanträge der klagenden Aktionäre gegen die Richter. Erst Ende Oktober lehnte das Gericht einen erneuten Antrag gegen die Senatszusammensetzung ab.