Gegen die Freisprüche im Untreue-Prozess um die jahrelange Genehmigung hoher Gehälter für leitende Betriebsräte bei Volkswagen hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Revision eingelegt. Das Landgericht Braunschweig hatte die vier angeklagten Personalmanager in dem Strafverfahren am Dienstag freigesprochen. "Vor einer Revisionsbegründung warten wir zunächst die schriftlichen Urteilsgründe ab, die voraussichtlich in etwa zwei Monaten vorliegen dürften", hieß es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft am Mittwochabend.
Die zuständige Kammer urteilte, den Managern sei kein strafbares Verhalten nachzuweisen. Sie folgte damit nicht der Linie der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer Bewährungsstrafen und Geldauflagen für die Führungskräfte gefordert hatte.