Wie hoch darf ein Unternehmen seine leitenden Betriebsräte bezahlen - und ab wann könnte der Verdacht erkaufter Loyalität der Arbeitnehmerseite entstehen? Dieser Frage geht das Braunschweiger Landgericht ab dem kommenden Dienstag (7.9.) nach.
Angeklagt in dem Strafprozess sind drei ehemalige sowie ein noch amtierender Personalmanager des Volkswagen-Konzerns. Sie sollen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft mehrere Jahre lang überzogene Gehälter für führende Belegschaftsvertreter abgesegnet haben. Weil den Wolfsburgern demzufolge durch den Umfang der Zahlungen weniger Gewinn blieb und so auch Steuerzahlungen geringer ausfielen, lautet der Vorwurf auf mutmaßliche Untreue zulasten des Autoherstellers.
Dabei geht es auch um Bezüge von Ex-Konzernbetriebsratschef Bernd Osterloh, der im Mai als Personalvorstand zur VW-Nutzfahrzeug-Holding Traton wechselte. Ein zusätzliches Ermittlungsverfahren um mögliche Beihilfe zur Untreue ist aber vom Hauptstrang getrennt - erst muss feststehen, ob das Gericht bei den vier Managern Anhaltspunkte für strafbares Verhalten sieht. Die Prüfungen drehen sich zudem nicht um einen eigenen Vorteil Osterlohs, er tritt daher nur als Zeuge auf.