Zeitarbeiter können nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgericht länger als die gesetzlich vorgesehenen 18 Monate in ein Unternehmen verliehen werden. Das sei etwa bei einer tarifvertraglichen Regelung der Branche, in der der Zeitarbeiter eingesetzt wird, möglich, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch in Erfurt in einem Fall aus Baden-Württemberg (4 AZR 83/21). Das BAG bezog sich bei seiner Entscheidung auf einen Passus im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Geklagt hat ein Zeitarbeiter, der über einen längeren Zeitraum beim Autohersteller Mercedes-Benz eingesetzt war. Der Kläger vertrat die Auffassung, wegen Überschreitens der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten sei zwischen ihm und dem Unternehmen ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen. Mit seiner Klage hatte er keinen Erfolg in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz.