Im milliardenschweren Anlegerprozess zu "Dieselgate" haben Volkswagen und dessen Hauptaktionär Porsche SE einen neuen Dämpfer kassiert. Nach vorläufiger Auffassung des Oberlandesgerichts Braunschweig ist auch das Wissen von Managern unterhalb der Vorstandsebene für die mögliche Information der Märkte entscheidend. Richter Christian Jäde machte am Montag aber klar, dies sei keine Vorentscheidung. Kläger-Anwalt Andreas Tilp sprach dennoch von einem "sehr guten Tag für die Kläger". VW-Anwalt Markus Pfüller erklärte, man teile die Auffassung des Gerichts nicht.
Das Argument des Senats: Leitende Angestellte wie Abteilungsleiter hätten direkten Kontakt zum Vorstand. Konkret sprach Jäde die Abteilungen für Aggregateentwicklung als "Herzstück" sowie die Produktsicherheit an. Zudem sei etwa in der Motorenentwicklung mit Insiderwissen zu rechnen, das sich auf die Geschäfte auswirken und relevant für die Märkte sein könne, sagte er. Damit sei nicht nur der Vorstand für sogenannte "Ad-hoc-Meldungen" an die Märkte verantwortlich.