Im Streit um die Kürzung der Gehälter von Betriebsräten bei Volkswagen hat erstmals auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen einem klagenden Arbeitnehmervertreter recht gegeben. Die 6. Kammer bestätigte am Donnerstag in Hannover ein Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig von Juli 2023, das die von VW vorgenommene Gehaltskürzung für unzulässig erklärt hatte. Das Gericht verurteilte VW dazu, die Kürzung zurückzunehmen und dem Kläger den Ausfall mit Zinsen nachzuzahlen.
VW hatte den 61-jährigen Kläger, der seit 2002 in Wolfsburg als freigestelltes Mitglied im Betriebsrat sitzt, im Februar 2023 rückwirkend ab Oktober 2022 um zwei Entgeltgruppen heruntergestuft und das Gehalt laut Betriebsrat um rund 650 Euro pro Monat gekürzt. Das sei unzulässig gewesen, urteilte nun das Landesarbeitsgericht. Es schloss sich damit dem Arbeitsgericht Braunschweig an, gegen dessen Entscheidung VW Berufung eingelegt hatte.