Der sich hinziehende Musterprozess um den Übernahmekampf zwischen Volkswagen und der Porsche-Holding vor zwölf Jahren könnte nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nun wieder Fahrt aufnehmen. Das höchste deutsche Gericht lehnte am Freitag eine Verfassungsbeschwerde von Klägeranwälten ab. Diese hatten eine Befangenheit der zuständigen Richter am Oberlandesgericht (OLG) Celle gesehen - entsprechende Anträge waren jedoch erfolglos, weshalb das Thema in Karlsruhe landete. Das eigentliche Verfahren geriet dadurch immer wieder ins Stocken. Umstritten war vor allem die interne "Geschäftsverteilung" des Celler Richter-Kollegiums.
Die Kläger fordern im Namen von Investoren hohen Schadenersatz nach Kursturbulenzen, die milliardenschwere Aktiengeschäfte der Porsche-Dachgesellschaft PSE 2008 ausgelöst hatten. Die PSE hielt danach die Mehrheit an VW und ist heute größter Einzelaktionär, sie musste sich dafür aber enorm verschulden. Durch starke Schwankungen des Aktienkurses verloren Anleger viel Geld. Später drehte VW den Spieß um und übernahm seinerseits die Marke Porsche.