Neuer Rückschlag vor Gericht für die Ampel: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Bundesregierung verurteilt, Sofortprogramme für mehr Klimaschutz im Verkehr und bei Gebäuden aufzulegen. Der 11. Senat gab am Donnerstag Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Umweltverbands BUND statt. Die Kläger begrüßten das Urteil und forderten sofortiges Handeln etwa mit einem Tempolimit. Die Regierung kann aber in Revision gehen und die Wirkung des Urteils damit aufschieben.
Es geht um das Klimaschutzgesetz, das derzeit für jeden Sektor jährliche Ziele zur Senkung der schädlichen Treibhausgase vorschreibt. Werden diese in einzelnen Sektoren verfehlt, muss laut Paragraf 8 des Gesetzes das jeweils zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern. 2022 wurden die Ziele für Verkehr und Gebäude gerissen. Die Lage ist aber kompliziert, weil die Ampel bereits verabredet hat, genau die jetzt vor Gericht umstrittenen Klauseln zu ändern.
Der Klägeranwalt Remo Klinger räumte ein, dass eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht die Wirkung des Berliner Urteils zunächst aufschieben würde. "Ich rechne erstmal damit, dass die Revision eingelegt wird durch die Bundesregierung", sagte Klinger. Er erwarte aber auch vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Erfolg.