Nach dem Hinweis des Bundesgerichtshofs, dass eine illegale Abschaltvorrichtung bei einem Fahrzeug ein Sachmangel ist, (mehr dazu hier und hier) hat sich der Bundesverband der freien Kfz-Händler (BVfK) mit Kritik an den Richtern zu Wort gemeldet. Der BGH nehme den Handel "in Geiselhaft", da dieser unverschuldet hafte. Und viele Händler hätten keinen Hersteller im Rücken.
"Der Leitsatz zur Mangelhaftigkeit eines PKW in Folge des Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung offenbart, anders als die Feststellungen zur Ersatzlieferung, nichts Neues", schreibt der Verband und weiter: "Überhaupt nicht nachvollziehbar hingegen ist für den Händlerverband die Feststellung, dass nun ein gebrauchtes altes Modell auf Kosten der Händler gegen ein neues, aktuelles, in der Regel verbessertes und wertvolleres getauscht werden kann."
Der Hinweis werfe die Frage auf, "ob die obersten Richter auch bedacht haben, dass die Autohändler in dieser Konstellation unverschuldet haften und sie bei jedem solchen Gewährleistungsfall mit Schäden in fünfsstelliger Höhe zu rechnen hätten." Die Hersteller, als "eigentlich Verantwortliche" würden dagegen nicht zur Rechenschaft gezogen.
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