Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bedauert, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom Donnerstag "die massenweise rechtliche Verfolgung von Bagatellverstößen durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nicht als missbräuchlich" erachtet hat.
Der ZDK wendet sich "entschieden gegen die Aussagen von DUH-Geschäftsführer Resch, die DUH kontrolliere mangels Tätigwerden der Behörden vor allem die Automobilindustrie und verfolge nur gravierende Verstöße". Beides sei falsch, so der ZDK.
Zum einen seien Angriffsziel der DUH weit überwiegend kleine und mittelständische Autohäuser. Zum anderen würden typischerweise banale Verstöße abgemahnt, vor allem gegen die Pkw-Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung. Dabei gehe es beispielsweise um die Schriftgröße der notwendigen Hinweise oder deren Platzierung in einer Anzeige und zunehmend auch um optisch fehlerhaft platzierte Hinweise auf Verbrauch und CO2-Emissionen beim Teilen von Texten in sozialen Netzwerken.