Seit 1. Juli 2019 ist bei Elektroautos der Einbau eines Warngeräuschgenerators Pflicht. Grund ist eine neue EU-Verordnung. Sie schreibt vor, dass zunächst in neu zertifizierten Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen - dies gilt auch für auch Lkw und Busse - ein sogenanntes "Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS)" zum Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern verbaut sein muss. In der EU ist das Warngeräusch bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h vorgeschrieben. Daimler teilt dazu mit: "Die Verordnung formuliert sehr detaillierte Rahmenbedingungen, wie ein AVAS-Sound klingen darf und wie nicht." Dies gelte zum Beispiel für die Mindest- und Maximallautstärke sowie für bestimmte Geräuschanteile.
Die Soundexperten im Akustikprüffeld im Mercedes-Benz Technologie Center (MTC) in Sindelfingen arbeiten nun unter diesen und laut Daimler "noch weit mehr Vorgaben" daran, dem elektrifizierten Mercedes eine Stimme zu geben. In den Außengeräuschprüfständen wird mit speziellen Mikrofonen für jedes Elektromodell ein individuell abgestimmter E-Sound entwickelt. Bis das Ergebnis perfekt ist, wird immer wieder simuliert, gemessen, bewertet und bis ins Detail optimiert. Für die anschließenden Testfahrten nimmt Daimler zusätzlich einen überaus sensiblen Begleiter mit an Bord – einen "Kunstkopf" ("Dummy Head"). Er zeichnet feinste Geräusche auf und kommt dem menschlichen Hören dabei beeindruckend nah, so Daimler.