Vor dem Hintergrund aktueller Messergebnisse sind Diesel-Fahrverbote nach Ansicht des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) unverhältnismäßig. ZDK-Präsident Jürgen Karpinski sagt: "Wenn Stickoxid-Messwerte an verschiedenen bekannten Hotspots trotz des seit Wochen deutlich reduzierten Verkehrsaufkommens nicht dauerhaft zurückgehen, kann der Diesel dafür nicht länger zum Sündenbock gemacht werden. Es zeige sich, dass auch andere Faktoren, wie zum Beispiel die Wetterbedingungen sowie andere Emittenten, Einfluss auf die NOx-Konzentration nehmen würden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2018 in Sachen Fahrverbote darauf hingewiesen, dass diese nur dann angeordnet werden dürften, wenn die Prüfung ergebe, "dass sich Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge als die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener NOx-Grenzwerte darstellen und sich diese Maßnahmen als verhältnismäßig darstellen".