Nach einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs zu Sammelklagen sehen die Kläger im zweiten großen Lkw-Kartellprozess vor dem Landgericht München nun bessere Chancen auf Schadenersatz. Der Vorsitzende Richter Tobias Pichlmaier deutete zum Auftakt am Mittwoch an, "dass wir die Klage nicht als unzulässig abweisen werden".
In dem Verfahren fordern die Käufer von annähernd 100.000 Lastwagen von MAN, Daimler, DAF, Iveco und Volvo /Renault 590 Millionen Euro Schadenersatz wegen Preisabsprachen. Die EU-Kommission hatte den Konzernen bis 2017 fast vier Milliarden Euro Bußgeld aufgebrummt, weil sie sich jahrelang in einem Kartell ausgetauscht hatten. MAN war als Kronzeuge straffrei ausgegangen, Scania bestreitet eine Beteiligung. Die EU-Kommission hatte allerdings offengelassen, ob den Lkw-Käufern überhaupt ein Schaden entstanden war.
Vor dem Landgericht München geht es jetzt aber zunächst einmal darum, ob die Sammelklage in dieser Form überhaupt zulässig ist. Denn wie in einem vorangegangenen Prozess haben auch diese Lkw-Käufer ihre Forderungen an die Inkasso-Firma Financialright Claims abgetreten, die als alleiniger Kläger auftritt und im Erfolgsfall 33 Prozent Provision bekommt.