Am Ende war es eine klare Entscheidung, auch weil die gesetzlichen Vorgaben selbst so unklar sind. Vier Personalmanager von Volkswagen haben sich mit der jahrelangen Bewilligung hoher Gehälter für leitende Betriebsräte nicht der Untreue schuldig gemacht. Das Braunschweiger Landgericht sprach sie am Dienstag von entsprechenden Vorwürfen der Staatsanwaltschaft frei.
Zum Abschluss des Strafverfahrens machten die Kammer und mehrere Prozessbeteiligte jedoch ebenso deutlich, dass der Gesetzgeber aus ihrer Sicht bei dem Thema dringend nachbessern muss. Denn wie gut und auf welcher Vergleichsbasis führende Belegschaftsvertreter in deutschen Firmen bezahlt werden dürfen, ist nur unscharf geregelt.
Für die Manager - darunter die Ex-VW -Konzernpersonalchefs Horst Neumann und Karlheinz Blessing - hatte die Anklage Bewährungsstrafen und Geldauflagen teils in Millionenhöhe gefordert. Sie sollen nach Auffassung der Strafverfolger bei der Genehmigung von Gehältern und Boni für fünf Betriebsräte pflichtwidrig und vorsätzlich gehandelt haben, so dass diese am Ende deutlich mehr verdienten als angemessen. Die Wirtschaftsstrafkammer schloss sich dieser Argumentation jedoch nicht an. Auch sämtliche Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.