Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche für vier VW-Personalmanager im Streit über die Höhe von Gehältern und Boni für einflussreiche Betriebsräte aufgehoben. Der 6. Strafsenat stufte am Dienstag in Leipzig ein Urteil des Landgerichts Braunschweig als lückenhaft ein. Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung nach Braunschweig zurückverwiesen. VW kündigte an, das Urteil prüfen zu wollen. Der Konzernbetriebsrat erklärte, die 50 Jahre alten rechtlichen Grundlagen für die Betriebsratsvergütung müssten überarbeitet werden.
Hintergrund des Verfahrens sind Bezüge, die mehrere leitende Volkswagen-Betriebsräte zwischen 2011 und 2016 bekamen. Die gezahlten Boni für die Arbeitnehmervertreter bewegten sich nach den Feststellungen der Justiz zwischen 80.000 und 560.000 Euro im Jahr. Der langjährige Betriebsratschef Bernd Osterloh erhielt etwa in bonusstarken Jahren einschließlich seines Gehalts bis zu 750.000 Euro. Die angeklagten Manager gaben die Gehälter und Boni frei.
Das Gericht in Braunschweig hatte die Manager 2021 vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Den Personalverantwortlichen sei kein Vorsatz nachzuweisen. Die Angeklagten seien irrtümlich davon ausgegangen, mit ihren Entscheidungen zu den Betriebsratsgehältern keine Pflichten zu verletzen. Sie hätten ein Vergütungssystem vorgefunden und sich zudem auf die rechtliche Bewertung interner und externer Berater verlassen, die das System als zulässig eingestuft hätten.