Die Rolle der VW-Dachgesellschaft Porsche SE im Dieselskandal wird vorerst nicht in einem eigenen Musterverfahren beleuchtet. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied am Mittwoch, dass die Klagen von Aktionären, die Schadenersatz von der Porsche SE fordern, dem bereits laufenden Verfahren in Braunschweig zugeordnet werden müssen. Dort wird seit vergangenem September geprüft, ob VW selbst die Anleger zu spät über den Dieselskandal und dessen finanzielle Folgen informiert hat.
Da sich die Klagen der Porsche-Aktionäre grundsätzlich um denselben Sachverhalt drehten, dürfe es für sie kein eigenes Kapitalanleger-Musterverfahren geben, entschieden die Stuttgarter Richter (Az. 20 Kap 2/17). Die Entscheidung kann aber noch beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe angefochten werden.
Die Kläger fordern von der Porsche SE Schadenersatz in Höhe von insgesamt gut einer Milliarde Euro. Sie sind der Ansicht, dass sie zu viel für ihre Aktien bezahlt haben. Ihre Argumentation: Wenn VW und dann auch die Porsche SE die Märkte früher über den Dieselskandal informiert hätten, hätte das auch früher den Aktienkurs gedrückt und sie hätten weniger für ihre Anteile bezahlen müssen. Die Porsche SE hält die Klagen ebenso wie VW selbst für unbegründet.