Für viele Kfz-Zulassungsbehörden tickt die Uhr. Bis Mitte April müssen sie die Mindestsicherheitsanforderungen erfüllen, die das Kraftfahrtbundesamt (KBA) im Zuge der Einführung der elektronischen Fahrzeugzulassung i-kfz Stufe 4 gestellt hat. Dann laufen die zuvor erteilten Ausnahmegenehmigung aus.
„Wir gehen davon aus, dass nicht alle Behörden bis zum Ende der Frist ihre Hausaufgaben gemacht haben werden und es zu weiteren Stilllegungen des Onlinebetriebs kommen könnte“, sagt Florian Cichon, Vorstandsvorsitzender des Kölner Dienstleisters PremiumZulasser.
Von den neuerlichen KBA-Restriktionen könnten nach Cichons Worten im Worst Case bis zu 150 der insgesamt 412 Zulassungsstellen betroffen sein. Die Folge: Sie müssten die Zulassungsvorgänge dann per Hand bearbeiten.