Der Autokredit- und Leasingwiderruf("Widerrufsjoker") bietet derzeit vielen Autobesitzern die Möglichkeit, ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug loszuwerden - wirtschaftlich lukrativ. Als bundesweit erstes Gericht hat das Landgericht Wuppertal nun in einem Urteil (Az. 3 O 22/19) die Fehlerhaftigkeit eines Autokreditvertrages der Hyundai Bank bestätigt.
Die deutschen Autobanken und Leasinggesellschaften sind nach dem Gesetz verpflichtet, ihre Privatkunden im Rahmen des Vertragsschlusses ordnungsgemäß über das Verbraucherwiderrufsrecht und die vom Gesetz geforderten Pflichtangaben zu belehren. Erfolgt diese Belehrung unvollständig oder unrichtig, besteht für den Verbraucher die Möglichkeit, den abgeschlossenen Vertrag auch noch Jahre nach Vertragsschluss zu widerrufen.
Seit dem richtungsweisenden Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 4 O 150/16) gegen die Volkswagen Bank im Dezember 2017 haben bereits zehntausende Autofahrer die Möglichkeit des Widerrufs genutzt. In der Folge bestätigten mehrere Gerichte die Fehlerhaftigkeit von Finanzierungsverträgen der Volkswagen Bank und deren Marken VW, Audi, Seat und Skoda, der Mercedes Bank, der BMW Bank oder Sixt Leasing.