Im Streit um die Designrechte an seinem 911er ist der Sportwagenbauer Porsche vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg endgültig gescheitert. Das Gericht ließ die von Porsche beantragten Rechtsmittel gegen zwei Urteile aus dem Juni nicht zu. Damit ist der Fall erledigt, wie aus dem am 24. Oktober gefassten, aber erst jetzt öffentlich gewordenen Beschluss hervorgeht.
Das EU-Gericht als erste Instanz hatte damals entschieden, dass zwei sogenannte Geschmacksmuster, die das Design zweier Varianten des Fahrzeugs vor Nachahmung schützen, zu Recht gelöscht worden seien. Sie hätten sich nicht genug von früheren Versionen unterschieden. Porsche sieht das anders und hatte deshalb Rechtsmittel eingelegt. Der EuGH sah in dem Fall aber keine "für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage" und nahm ihn nun gar nicht erst an. Inhaltlich entschied er nicht.