So funktioniert der Umweltbonus ab 2023
Mit dem neuen Jahr kommen die neuen Förderbedingungen für E-Autos. Unternehmen gehen bald leer aus und auch für Hybride gibt es künftig keine Prämie mehr. Der Überblick.
Laut Bundeswirtschaftsministerium wird der Bundesanteil ab Januar auf maximal 4500 Euro reduziert, wobei die endgültige Höhe vom Kaufpreis abhängt. Die volle Fördersumme gibt es für Autos mit einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro. Stromer, die zwischen 40.000 und 60.000 Euro kosten, erhalten noch 3000 Euro.
Fahrzeuge über dieser Preisgrenze sind nicht förderfähig. Zum staatlichen Umweltbonus hinzu kommt wie bisher noch ein Herstelleranteil von 50 Prozent, sodass E-Auto-Käufer ab Januar 2023 im besten Fall einen Zuschuss in Höhe von 6750 Euro erhalten können.

9000 Euro Umweltbonus: Damit ist es bald vorbei.
Die ab Januar geplante Förderung gilt nur für das Jahr 2023, anschließend wird die Förderhöhe weiter reduziert. Ab 2024 soll es dann einen einheitlichen Förderbetrag von nur noch 3000 Euro geben. Gefördert würden dann auch nur noch neue E-Autos mit einem Nettolistenpreis bis 45.000 Euro. Teurere Fahrzeuge gehen leer aus.
Gefördert werden ab 2023 nur noch reine E-Autos und Brennstoffzellenautos. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht regelmäßig eine Liste förderfähiger E-Autos, die aktuell knapp 1000 Modelle umfasst.
"Diese Liste wird ständig entsprechend der Neufahrzeuge am Markt aktualisiert", sagt Andreas Hölzel vom ADAC. Auf die Liste kommen aber nur Fahrzeuge, die unterhalb der Preisgrenze von derzeit 60.000 Euro netto liegen.
Hier ändert sich zum 1. Januar erst einmal nichts. Jeder kann im neuen Jahr den Umweltbonus beantragen, auch Gewerbetreibende, Stiftungen oder Vereine. Ab dem 1. September, so der ADAC, sind aber nur noch Privatpersonen berechtigt, einen Förderantrag zu stellen.
Zuständig ist das BAFA. Antragsteller ist immer die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Autohäuser bereiten die entsprechenden Papiere jedoch oft so vor, dass der Kunde nur noch unterschreiben muss. Autokäufer sollten diese Unterlagen aber stets prüfen.
Ausschlaggebend für die Förderung ist das Zulassungsdatum und nicht das Kaufdatum des Autos. Viele Kunden ärgert das, weil die Lieferzeiten neuer E-Autos oft lang sind und sich die Förderrichtlinie während dieser Zeit abermals ändern kann. Das BAFA will mit dieser Regelung Betrug vorbeugen und verhindern, dass falsch datierte Anträge eingereicht werden.
Nur wer sein neues E-Auto mindestens zwölf Monate hält, hat außerdem Anspruch auf die volle Förderung. Vorher waren es sechs Monate. Wer einen Stromer least, muss den Wagen mindestens 23 Monate fahren, damit der Förderbetrag voll gewährt wird. Bei einer kürzeren Leasingdauer wird der Bonus halbiert: Bei Leasingverträgen bis 23 Monaten gibt es noch 3000 Euro vom Staat. Wer weniger als 12 Monate least, geht leer aus.
Plug-in-Hybride mit Stecker und zusätzlichem Verbrennermotor fallen ganz aus der Förderung heraus. Steuerliche Vorteile wie die 0,5-Prozent-Regelung für Dienstwagen bleiben aber erhalten.
Auch für gebrauchte E-Autos kann der Umweltbonus prinzipiell beantragt werden. Allerdings dürfte es schwierig sein, ein tatsächlich förderfähiges Auto zu finden, denn es darf höchstens zwölf Monate erstzugelassen und maximal 15.000 Kilometer gelaufen sein. Vor allem aber darf das Auto bei der Erstzulassung nicht gefördert worden sein.
Die Fördermittel sind endlich. Für 2022 sind fünf Milliarden Euro im Fördertopf gewesen. Für 2023 gibt es nur noch 2,1 Milliarden, für 2024 mit 1,3 Milliarden Euro noch weniger. "Einen Rechtsanspruch auf den Umweltbonus gibt es nicht, daher können Verbraucher auch leer ausgehen", sagt ADAC-Mann Hölzel. (dpa/mer)
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