Das Bundeskabinett hat ein milliardenschweres Steuerpaket zur Förderung der Elektromobilität beschlossen. Ziel ist es, den Absatz von E-Autos anzukurbeln. Zwar sind die Neuzulassungen von E-Autos zuletzt gestiegen, sie bewegen sich aber immer noch auf einem niedrigen Niveau.Konkret geht es um Sonderabschreibungen für Elektro-Lieferfahrzeuge sowie um eine Verlängerung eines Steuerprivilegs für Elektroautos als Dienstwagen. Außerdem beschloss das Kabinett unter anderem steuerliche Verbesserungen bei Job-Tickets.
Finanzminister Olaf Scholz (SPD)hatte bereits angekündigt, er wolle Elektroautos länger staatlich fördern als bislang geplant. Zwar sind die Neuzulassungen von E-Autos zuletzt gestiegen, sie bewegen sich aber immer noch auf einem niedrigen Niveau. Eine stärkere Förderung der E-Mobilität ist auch Teil der Anstrengungen der Bundesregierung für mehr Klimaschutz. Das Ministerium rechnet dem Vernehmen nach über die nächsten zehn Jahre wegen der steuerlichen Förderungen der E-Mobilität mit Steuermindereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden in Milliardenhöhe.
Seit Anfang 2019 gibt es für Arbeitnehmer, die ihr E-Auto als Firmenwagen privat nutzen, eine Sonderregelung. Statt monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil zu versteuern, gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge ein halbierter Satz von 0,5 Prozent. Diese Regelung aber läuft Ende 2021 aus. Hybridautos kombinieren einen E-Antrieb mit einem Verbrennungsmotor. Die Dienstwagen-Sonderregelung soll nun bis zum Jahr 2030 verlängert werden. Dies soll die Planungssicherheit erhöhen.