In einem aufsehenerregenden Strafprozess hat das Braunschweiger Landgericht im vergangenen Jahr vier VW-Personalmanager von Untreue-Vorwürfen freigesprochen - doch die oft üppige Bezahlung hoher Betriebsräte beschäftigt die deutsche Justiz weiter. Die damals zuständige Kammer stellte klar, dass auch leitende Belegschaftsvertreter in der Regel keine Gehälter auf dem Niveau von Führungskräften im Unternehmen beziehen dürfen. Sie vertritt dagegen die Auffassung, die Einstufung Freigestellter müsse sich generell an dem Lohn orientieren, den diese zum Zeitpunkt der Entsendung in den Betriebsrat für ihre bisherige Tätigkeit bekamen.
Diese Einschätzungen sind Teil einer erweiterten Urteilsbegründung zu dem Verfahren, das im September 2021 beendet worden war. Nun dürfte eine Grundsatzentscheidung zur Betriebsratsvergütung in Deutschland bald folgen. Auch der "Spiegel" berichtete am Donnerstag darüber.
Kernargumentation des Gerichts: Vollzeit-Jobs im Betriebsrat seien letztlich Ehrenämter, die selbst bei Erwerb besonderer Kenntnisse und Erfahrungen nicht mit Aufgaben im höheren Management zu vergleichen sind. Der VW-Konzernbetriebsrat in Wolfsburg betonte auf Anfrage, der Gesetzgeber müsse mit einer Reform des Betriebsverfassungsgesetzes jetzt endlich Klarheit schaffen, welche genauen Maßstäbe für die Bezahlung anzulegen seien. "Die rechtlichen Unsicherheiten bei der Festlegung sind ein Thema für die betriebliche Mitbestimmung in ganz Deutschland. Es geht hier inzwischen nicht mehr nur um Volkswagen."