Seit August 2023 ist die EU-Batterieverordnung 2023/1542 in Kraft – und sie verändert den Umgang mit Batterien innerhalb der Europäischen Union grundlegend. Vom Smartphone-Akku bis zur E-Auto-Batterie: Hersteller müssen strengere Umwelt- und Sozialstandards einhalten, die Wiederverwertung wird verpflichtend geregelt, und Verbraucher erhalten mehr Transparenz über Herkunft und Recyclingmöglichkeiten. Besonders für den Automobilsektor sind viele dieser Vorschriften neu.
Das bedeutet die neue EU-Batterieverordnung für die Automotive-Branche
Die Nachfrage nach Batterien steigt rasant. Eine Antwort der EU: die Batterieverordnung 2023/1542. Was diese für die Auto-Branche heißt? Thomas Quernheim vom TÜV Rheinland dazu im „Cockpit Talk“.
- Zusätzlich
Klopft im Dialog mit Automobilwoche-Moderatorin Angelica Suri im "Cockpit Talk" die neue Batterieverordnung der Europäischen Union auf Inhalte, Herausforderungen und Chancen ab: Thomas Quernheim, globaler Geschäftsfeldleiter Engineering & Homologation Automotive beim TÜV Rheinland.
Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen in der Automobilbranche? Werden Batterien teurer? Und bringt die Verordnung wirklich den erhofften Nachhaltigkeitsschub? Oder am Ende nur mehr Bürokratie? Im aktuellen "Cockpit Talk" von Automobilwoche, unserer reichweitenstarken Serie von Hintergrundgesprächen mit Entscheidern und Experten aus der Automotive-Industrie, nimmt sich Thomas Quernheim, globaler Geschäftsfeldleiter Engineering & Homologation Automotive beim TÜV Rheinland, dieser Fragen an.
Gleich anschauen: Thomas Quernheim vom TÜV Rheinland zur EU-Batterieverordnung 2023/1542 und deren Bedeutung für die Automobilindustrie. Jetzt im "Cockpit Talk" von und mit Automobilwoche.
Hauptaufgaben des Geschäftsfelds Engineering & Homologation sind die Unterstützung bei der Homologation (Fachbegriff für "Typgenehmigung: die Erlaubnis zur Herstellung und zum Inverkehrbringen eines Fahrzeuges") in allen Phasen des Zulassungsverfahrens, von der Anfangsbewertung bis zur Erlangung der Zulassung, die Durchführung von Versuchen und die detaillierte Analyse der Ergebnisse sowie die Beratung und Unterstützung beim Conformity of Production (COP)-Prozess. Hinzu kommen die Überwachung der Genehmigungsfristen für neue oder geänderte Vorschriften oder auch die Unterstützung bei der Erlangung von Ausnahmegenehmigungen in Übereinstimmung mit nationalen Regelwerken. Thomas Quernheim leitet den Bereich beim TÜV Rheinland seit 2022.
Einen vertiefenden Beitrag zum Thema EU-Batterieverordnung haben die Kollegen von unserer europäischen Schwester-Publikation Automotive News Europe bereits im vergangenen Jahr veröffentlich: Lesen Sie hier das Experteninterview mit Nicolas Bogdanski, Business Development Manager Engineering & Type Approval beim TÜV Rheinland, vom Herbst 2024.