Zumindest das Schlimmste hat Rupert Stadler abwenden können. Der ehemalige Audi-Chef muss nicht ins Gefängnis. Sein spätes Geständnis im Diesel-Prozess vor dem Landgericht München rettete den ehemaligen Boss der Ingolstädter nach mehr als 160 Verhandlungstagen vor dem Knast. Stattdessen verurteilte das Gericht Stadler zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, sowie einer Geldstrafe von 1,1 Millionen Euro. Für die Mitangeklagten lief es ähnlich gut. Auch sie vermeiden einen Knast-Aufenthalt.
Der frühere Audi-Entwickler und spätere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz muss nicht ins Gefängnis. Anders als bei Stadler und dem mitangeklagten Motorenentwickler Giovanni P. lehnte die Staatsanwaltschaft eine vorherige Verständigung mit dem Gericht ab und forderte eine Haftstrafe für Hatz. Das Münchener Landgericht folgte dieser Argumentation jetzt nicht. Hatz erhielt zwei Jahre auf Bewährung und eine Geldstrafe von 400.000 Euro. Der Mitangeklagte Giovanni P. bekam ebenfalls ein Jahr und neun Monate auf Bewährung aufgebrummt, zudem 50.000 Euro Geldstrafe.
Rupert Stadler hatte gestanden, nach Aufdeckung des Dieselskandals 2015 in den USA den Verkauf von Autos mit manipulierten Abgaswerten in Europa viel zu spät gestoppt zu haben. Angesichts der Hinweise auf Tricksereien auch bei den europäischen Modellen hätte er für Aufklärung sorgen und eingreifen müssen. Hatz und P. hingegen waren sogar direkt an Manipulationen beteiligt und ermöglichten, dass Audi-Fahrzeuge Abgastests bestanden, dann aber mehr Stickoxide ausstießen als erlaubt.
Lesen Sie hier, was der Dieselskandal insgesamt für Audi bedeutet.
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