Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen die ZF AG wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht eine Geldbuße in Höhe von 42,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen hat nach Angaben Behörde auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet.
Vor ZF war bereits der Zulieferer Bosch 2019 wegen einer Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit dem Dieselskandal zu einem Bußgeld von 90 Millionen Euro verurteilt worden.
ZF wird vorgeworfen, dass die Software, die der Zulieferer gemeinsam mit Getrieben im Zeitraum ab 2002 an verschiedene in- und ausländische Automobilhersteller auslieferte, unzureichend auf eine mögliche missbräuchliche Verwendung geprüft worden war. "Dadurch konnte Software ausgeliefert werden, die vereinzelt eine unzulässige Strategie enthielt", heißt es in einer Erklärung der Staatsanwaltschaft. Die unzulässige Softwarestrategie hatte bei einem Automobilhersteller zur Folge, dass die damit ausgestatteten Fahrzeuge mehr Stickoxide als zulässig ausstießen. Die Behörde verweist dabei auf einen entsprechenden Bescheid des Kraftfahrtbundesamtes.