Dienstwagenbesitzer kennen das: Ganz kostenlos ist das Autofahren mit dem Firmenwagen nicht. Denn für die private Nutzung verlangt das Finanzamt einen steuerlichen Ausgleich. Viele Dienstwagenfahrer entscheiden sich für die sogenannte Ein-Prozent-Regelung, weil ihnen die Alternative ein Fahrtenbuch zu führen, zu aufwendig ist. Bei diesem Aspekt ändert auch die Arbeit im Homeoffice nichts.
Bei einer zweiten Steuerbelastung hingegen kann das Homeoffice merkliche Einsparungen bringen. „Denn die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit erhöhen zusätzlich zur privaten Nutzung das zu versteuernde Monatsgehalt“ betont Ecovis-Steuerberater Rainer Lüschen aus Vechta. Dafür kommt die 0,03-Prozent-Regel zur Anwendung: Pro Kilometer einfacher Fahrtstrecke zum Büro werden monatlich pauschal 0,03 Prozent vom Bruttolistenpreis des Automobils als geldwerter Vorteil veranschlagt. Bei einem Preis des Fahrzeugs von 42.000 Euro und einer Entfernung zum Büro von 40 Kilometern ergeben sich dann 0,03 Prozent x 42.000 Euro x 40 gleich 504 Euro – von denen Arbeitnehmer allerdings die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer abziehen dürfen. In einem Beispielfall mit 3200 Euro Bruttoeinkommen pro Monat bedeutet das:
Durch die Arbeit im Homeoffice können Arbeitnehmer aber möglicherweise eine andere Regel in Anspruch nehmen und dadurch Geld sparen. „Wer als Dienstwagennutzer weniger als 180 Tage pro Jahr zur Arbeit fährt, kann für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit von der 0,03-Prozent-Regel zur 0,002-Prozent-Regel wechseln. Dabei wird jede tatsächliche Fahrt einzeln besteuert“, weiß Steuerberater Rainer Lüschen.
Pro Fahrt sind, so rechnet Lüschen vor, sind das im Beispielfall 42.000 Euro multipliziert mit 0,002 Prozent (= 0,84 Euro) mal 40 Kilometer, also 33,60 Euro pro Fahrt. Davon abgezogen wird die Entfernungspauschale von zwölf Euro. „Grundsätzlich gilt: Bei weniger als 180 Fahrten pro Jahr oder monatlich unter 15 Fahrten kann sich der Wechsel von der 0,03-Prozent-Methode zur 0,002-Prozent-Methode lohnen“, so Lüschen. Die folgende Tabelle zeigt eine Beispielrechnung auf Basis der oben genannten Eckwerte.
Aber wer sparen will, muss alle Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit für das ganze Jahr dokumentieren, hebt der Ecovis-Steuerberater hervor. Eine gute Dokumentation seit die Zeiterfassung oder eine Bestätigung des Arbeitgebers, wann jemand vor Ort am Arbeitsplatz war. Ein lückenlos geführter Outlook-Kalender sei ebenfalls ein guter Nachweis. „Der Beginn der Aufzeichnungen ist aber auf jeden Fall bereits Januar und nicht erst der Start der Ausgangsbeschränkungen im jeweiligen Bundesland“, unterstreicht Lüschen.
Nutzen können die 0,002-Prozent-Regelung alle Dienstwagennutzer. Das gelte für Arbeitnehmer sowie für den angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Nicht profitieren können davon Einzelunternehmer oder Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft.
Lesen Sie auch:
So bringen Sie Arbeit zu Hause und Privatleben zusammen
So integrieren Sie die neuen Mitarbeiter ins Team
Führen aus der Ferne braucht Vertrauen und Offenheit
Wen Kurzarbeit schmerzt – und wen eher nicht
Aus dem Datencenter:
Veränderung der Prognose für Neuzulassungen in 2020 aufgrund der Corona-Krise