Volkswagen und die Gewerkschaft haben im Tarifvertrag nun mobile Arbeit weiter vereinfacht. Bei Beschäftigten, die das Ende und den Beginn der täglichen Arbeitszeit selbst festlegen können, ist künftig eine von elf auf neun Stunden verkürzte Ruhezeit möglich. Das soll beispielsweise mobil arbeitenden Eltern den Freiraum geben, ihre Arbeitszeit am Abend für die Kinderbetreuung zu unterbrechen, um im Anschluss nochmal E-Mails schreiben zu können. Die verkürzte Ruhezeit wird dann zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen.
Für den neuen befristeten gesetzlichen Entschädigungsanspruch bei Verdienstausfall infolge Schul- oder Kitaschließung in der Corona-Krise gewährt Volkswagen einen entgeltabhängigen Zuschuss, soweit dieser nicht auf die Entschädigung angerechnet wird.