Es steht einiges auf dem Spiel und schon bei der Verhandlung ging es hoch her: Können Diesel-Kläger, die wegen mutmaßlich illegaler Abschalteinrichtungen in ihren Autos gegen Autobauer vorgehen, nun eher mit Schadenersatz rechnen? Und wenn ja: Wie soll er bemessen werden? Am Montag um 12 Uhr will der Bundesgerichtshof entscheiden und dabei neue Leitplanken für noch laufende und mögliche künftige Verfahren einziehen.
Fest steht bisher nur eines: Der zuständige Diesel-Senat muss seine bisherige Rechtsprechung anpassen und eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auf nationales Recht umlegen. Die Luxemburger Richter hatten nämlich im März die Hürden für Schadenersatz-Klagen deutlich niedriger angesetzt als der BGH bisher. Auch Fahrlässigkeit kann demnach einen Anspruch auslösen - nicht nur wie bislang absichtliche und bewusste Schummelei wie beim VW-Skandalmotor E189. Das könnte neue Hoffnung bedeuten, auch für Betroffene, die Dieselautos anderer Hersteller erworben hatten.