VW will gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig Berufung einlegen. Das Gericht hat entschieden, dass das Kraftfahrtbundesamt 2016 zu Unrecht eine Freigabe für das Software-Update eines Golf Plus erteilt hat. Das berichten „Spiegel“ und der „Bayerische Rundfunk“. Sollte das Urteil Bestand haben, könnte im Extremfall die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge erlöschen und sie müssten stillgelegt werden – es sei denn, VW würde ein weiteres Update oder eine Hardware-Nachrüstung zur Verfügung stellen. Sowohl die Nachrüstung als auch Entschädigungen im Falle einer Stilllegung würden für den Konzern vermutlich teuer werden.
Konkret geht es um das Modell Golf Plus TDI 2.0, das zwischen 2008 und 2014 verkauft wurde. Mit dem bekannten Motor EA189 war es vom Abgasskandal betroffen. VW stellte ein Update zur Verfügung, um das Fahrzeug mit geltendem Recht in Einklang zu bringen. Dabei blieb allerdings das umstrittene sogenannte „Thermofenster“ erhalten – eine Funktion, die die Abgasreinigung vermindert, wenn aufgrund bestimmter Außentemperaturen andernfalls Motorschäden drohen. Die Autoindustrie sieht dies als rechtmäßig an, der Europäische Gerichtshof hat die Verwendung jedoch nur in Ausnahmefälle erlaubt. VW sieht bei einem Verzicht auf das "Thermofenster" unmittelbare Risiken für den Motor. Das sei „unverantwortlich gewesen“.
Von dem betreffenden Modell hat VW eigenen Angaben zufolge rund 88.000 Exemplare verkauft. Wie viele davon noch auf den Straßen sind, ist unklar, immerhin sind sie zwischen neun und 15 Jahre alt. VW beruhigt die Kunden zunächst einmal: "Bis zur rechtskräftigen Klärung drohen weder behördliche Stilllegungen von Fahrzeugen noch Hardware-Nachrüstungen wegen des Thermofensters."
Aus dem Datencenter: