Drei Betriebsräte von Volkswagen haben sich vor Gericht erfolgreich gegen Gehaltskürzungen in Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) gewehrt. Das Arbeitsgericht Braunschweig verurteilte den Autobauer am Mittwoch in zwei Fällen dazu, den finanziellen Nachteil der beiden Kläger wieder rückgängig zu machen. Auch in einem weiteren Fall in Emden verbuchte der Kläger einen Erfolg, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Der BGH hatte Anfang dieses Jahres Freisprüche für vier frühere VW-Personalmanager gekippt. Der 6. Strafsenat stufte dabei in Leipzig ein Urteil des Landgerichts Braunschweig als lückenhaft ein, in dem es um die Bezüge mehrerer leitender Volkswagen-Betriebsräte ging - darunter Ex-Betriebsratschef Bernd Osterloh. Die Gehälter könnten demnach doch zu hoch angesetzt gewesen sein.
Aus dem Konzernumfeld hieß es später, dass eine höhere zweistellige Zahl von Betriebsratsmitgliedern von der engen Auslegung des BGH betroffen sei - und zwar über alle Gehaltsstufen hinweg. Um Änderungen komme man wohl nicht herum. In der ersten Instanz gab es nun drei Niederlagen. An weiteren Arbeitsgerichten, die für VW-Standorte zuständig sind, gibt es zahlreiche ähnliche Klagen, allein in Braunschweig mehr als 20.