Die Europäische Kommission steht vor einer Verlängerung der Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (Kfz-GVO). Laut Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) hat die EU-Kommission in der vergangenen Woche eine Meldung veröffentlicht, die auf eine Beibehaltung der Rahmenbedingungen schließen lässt. Da die Vorschriften ihren Zweck erfüllen, sei es das Ziel, "die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor um weitere fünf Jahre zu verlängern".
"Wir werten diese Nachricht als positives Signal, dass die Kfz-GVO verlängert werden soll", so ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk. Das Kfz-Gewerbe und der Kfz-Teilehandel seien die einzigen Branchen, für die es eine sektorspezifische Gruppenfreistellungsverordnung gebe und die sich bewährt habe. Der Verband wertet die Verlängerung als Erfolg seiner Lobbyarbeit in Brüssel.
Mit der Kfz-GVO ist zwar die grundsätzliche Richtung vorgegeben, aber Hülsdonk rechnet noch mit Änderungen an den dazugehörenden Leitlinien.