Die vom Bundesgerichtshof (BGH) gekippten Freisprüche für vier frühere VW-Personalmanager zwingen den Konzern voraussichtlich zum Umbau seiner Betriebsräte-Bezahlung - und haben möglicherweise Folgen weit über den Fall hinaus. "Die Volkswagen AG hat die Begründung des Urteils zur Kenntnis genommen", hieß es am Freitag aus Wolfsburg. "Das Unternehmen wird die Feststellungen zum Maßstab der Betriebsratsvergütung berücksichtigen." Zuvor hatte der BGH die Details zu seiner Entscheidung von Anfang Januar veröffentlicht.
Demnach dürfen "hypothetische" Annahmen über die Karriereentwicklung eines Betriebsratsmitglieds allein kein Maßstab für dessen Bezahlung sein. Im Kern ist bei der Gehaltseinstufung nur der Vergleich mit Kolleginnen und Kollegen zulässig, die zu Beginn der Arbeit in der Belegschaftsvertretung ähnliche Tätigkeiten und Positionen innehaben.