Der BGH hatte Mitte Januar ein Urteil des Landgerichts Braunschweig aufgehoben, das vier an der Gehaltsermittlung beteiligte Volkswagen-Manager freigesprochen hatte. In dem Verfahren ging es um mögliche Untreue im Zusammenhang mit der Entlohnung von führenden Betriebsräten, denen die Manager hohe Gehälter und Boni gewährt hatten. In der mündlichen Verhandlung hatten die BGH-Richter Kritik an der bisherigen Praxis geäußert. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.
Als Kernfrage gilt, ob die "hypothetische" Karriere-Entwicklung einer Betriebsrätin oder eines Betriebsrates hin zu weiterführenden Aufgaben oder zu einer Position mit höherer Verantwortung ein Maßstab dafür sein darf, wie viel sie oder er verdient - oder ob stets eine sogenannte Vergleichsgruppe mit ähnlicher Tätigkeit herangezogen werden muss, wie diese zu Beginn einer Betriebsratslaufbahn bestand.
Das schon arbeitsrechtlich komplizierte Thema hatte 2021 zu einem aufsehenerregenden Strafprozess am Landgericht Braunschweig geführt. Dort waren vier VW-Personalmanager angeklagt, die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hohen Betriebsräten von 2011 bis 2016 unangemessen üppige Gehälter und Boni genehmigt haben sollen. Das Gericht sprach die Manager frei, weil nach seiner Interpretation keine vorsätzliche Pflichtverletzung nachweisbar war. Dieser Beschluss wurde kürzlich aber kassiert.