Frankreich bietet verschiedene Anreize, darunter ein Bonus-Malus-System, das Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß benachteiligt und den Kauf von Elektrofahrzeugen belohnt. Fahrzeuge, die weniger als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, sind von der Kfz-Steuer befreit. Dieselfahrzeuge fallen aber nicht unter diesen Steueranreiz.
Der Staat erstellte eine Liste mit Fahrzeugen mit "minimalem Umwelteinfluss", für die beim Erwerb eine Förderung möglich ist. Sie wird aber nur gewährt, wenn das Fahrzeug weniger als 47.000 Euro brutto kostet und wenn es weniger als 2,4 Tonnen wiegt. Haushalte mit einem definierten geringen Einkommen erhalten dann eine Förderung von 7000 Euro, höhere Einkommen werden noch mit 4000 Euro gefördert.
Hinzu kommt eine Abwrackprämie, wenn ein neues oder gebrauchtes E-Auto oder ein Brennstoffzellenauto gekauft wird, das aber ebenfalls bei Preis und Gewicht die oben genannten Limits nicht überschreiten darf. Die Prämie beläuft sich dann auf 5000 Euro bei Haushalten mit niedrigem Einkommen und auf 1500 Euro bei höheren Einkommen.
Ein Kaufanreiz in Höhe von 3000 Euro für E-Fahrzeuge in Unternehmen wurde mittlerweile gestrichen. Ein Programm zur Förderung von Ladestationen in Privathaushalten blieb aber bestehen.
Eine sehr große Nachfrage löste zum Jahresbeginn ein Programm für Geringverdiener aus, das aber schon nach zwei Monaten wieder eingestellt wurde, weil die Mittel erschöpft waren. Es sah eine BEV-Leasing-Förderung für Geringverdiener vor. Die Subvention bot Leasingraten von 100 Euro pro Monat für Personen mit einem Jahreseinkommen von weniger als 15.400 Euro.