Das Urteil kam überraschend und hatte es in sich, eine Begründung gab es zunächst nicht: Am 13. Juli hatte das Arbeitsgericht Braunschweig die jüngste VW-Betriebsrats in Wolfsburg für ungültig erklärt. Jetzt legte das Gericht die schriftliche Begründung nach. Der Betriebsrat wiedersprach der Argumentation sofort und zeigte sich zuversichtlich, das Urteil in der nächsten Instanz zu korrigieren. Notfalls ziehe man bis vors Bundesarbeitsgericht.
Zwei Punkte monierte die Braunschweiger Richterin Christine Heidelk in ihrer schriftlich nachgereichten Urteilbegründung: Die Briefwahlunterlagen seien zu spät verschickt worden und die eingehenden Wahlbriefe dann nicht ausreichend gegen Wahlfälschung geschützt gewesen. Der Urnengang, so ihr Urteil, sei daher anfechtbar und für unwirksam zu erklären. Auf die anderen von den Klägern angeführten Vorwürfe ging die Richterin nicht weiter ein. Die insgesamt neun Kläger von unterlegen Listen hatte unter anderem auch Behinderungen im Wahlkampf und das Überkleben von Plakaten moniert.