VW flankiert den Neustart seiner Fabriken in der Corona-Krise mit einem Vademekum zentraler Verhaltensweisen. "In den letzten zwei Monaten sind im Laufe der Corona-Pandemie viele Regelungen vereinbart worden, um den Schutz der Beschäftigten beim Herunterfahren und beim Wiederanlauf der Werke sicherzustellen", heißt es im aktuellen "Personal Telegramm" des Unternehmens. Das Rundschreiben liegt der Automobilwoche vor.
An oberster Stelle steht ein allgemeines Verbot rund um externe Geschäftsbesuche: "Dienstreisen sind weiterhin untersagt, Ausnahmen können ausschließlich vom Ressortvorstand freigegeben werden", so die Absender aus den Abteilungen Konzern Personalgrundsätze & Steuerung sowie Labour Relations & Mitarbeiterbeteiligung.
Zudem heißt es in dem Maßnahmenkatalog:
"– Die Betriebsrestaurants, SB-Shops, Cafeterias, Bistros und Casino bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
– Mobile Arbeit wird – wie derzeit – weiterhin möglichst umfangreich in den Bereichen eingesetzt.
– Konferenzen werden generell per Skype bzw. Videokonferenz durchgeführt. Falls dies technisch nicht durchführbar ist, werden Teilnehmerlisten für Besprechungen größer fünf Personen geführt und anschließend vier Wochen archiviert (über Outlook oder in Papierform).
– Beim Pendeln mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus Gebieten mit stark erhöhten Fallzahlen (orientiert an den Landkreisdaten auf den COVID-19-Dashbord des RKI), wird für die Dauer der Inkubationszeit (insgesamt 14 Wochentage) untersagt, das Betriebsgelände sowie weitere Liegenschaften der Volkswagen AG zu betreten.
– Es wird empfohlen, bis auf Weiteres auf Fahrgemeinschaften zu verzichten.
– Beschäftigte, die (vom Gesundheitswesen bestätigt) einer Risikogruppe angehören, dürfen in Phase 1 und Phase 2 des Wiederanlaufs bis auf Weiteres nicht am Arbeitsplatz im Werk eingesetzt werden.
– Bei Arbeitsplätzen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, besteht eine Mund-Nasen-Schutzmasken-Tragepflicht.
– Bei der Nutzung des Shuttlebetriebs (Werklinien, Volkswagen Move Bus & Move Shuttle) besteht eine Tragepflicht von Alltagsmasken".