Zum Thema Dienstwagen und Steuern kursieren viele vermeintliche Weisheiten, die jedoch in vielen Fällen schlicht falsch sind. Hier eine Richtigstellung der Irrtümer:
- Für einen Dienstwagen ist ein betrieblicher Grund notwendig: Falsch, der Dienstwagen kann auch als Lohnbestandteil ausschließlich für die private Nutzung des Arbeitnehmers vorgesehen sein. Auch ein Wagen, der vom Arbeitnehmer ausschließlich privat genutzt wird, ist aus Sicht des Betriebs 100 Prozent betrieblich genutzt.
- Das Finanzamt wird eine Umwandlung von Barlohn in Dienstwagenüberlassung nicht anerkennen: Doch, dies wurde bereits vor 25 Jahren höchstrichterlich so entschieden (BFH VI B 83/97). Nur bei Familienangehörigen mit Minijob wird das nicht anerkannt (BFH III B 27/17).
- Zuzahlungen des Arbeitnehmers verpuffen wirkungslos: Das ist nicht korrekt. Mittlerweile mindert sogar die Übernahme von privaten Benzinkosten den geldwerten Vorteil (R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 LStR). Allerdings ist das in der Praxis sehr aufwendig. Empfehlenswerter sind feste monatliche Zuzahlungen, am besten in der Form der Reduzierung des Bruttogehalts.
- Die Überlassung des Dienstwagens hat keine umsatzsteuerlichen Folgen: Doch, der Ein-Prozent-Wert wird quasi als fiktive Miete des Arbeitnehmers angesehen, aus der 19/119 herausgerechnet und dann an das Finanzamt abgeführt werden müssen - im Übrigen ohne Rücksicht darauf, ob es ein Verbrenner-, Hybrid-oder Elektroauto ist. Ein Beispiel: Der Arbeitnehmer erhält ein E-Auto mit einem Bruttolistenneupreis in Höhe von 59.500 Euro. Er versteuert 148,75 Euro im Monat. Der Arbeitgeber muss aber monatlich 95 Euro Umsatzsteuer abführen (19/119 vom Ein-Prozent-Wert, also von 595 Euro).
- Das Finanzamt wird ein Nutzungsverbot für Privatfahrten nicht akzeptieren: Im Gegenteil, das Finanzamt darf ein derartiges Verbot gar nicht ignorieren - es sei denn, dieses wurde offensichtlich nur zum Schein ausgesprochen (BFH VI R 46/08).
Alfred Gesierich ist Steuerberater und schreibt in der Automobilwoche regelmäßig zu steuerlichen Themen rund um die Autobranche.
E-Mail: stb@gesierich.dewww.gesierich.de